Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Strahlenschutzkurse

1. Geltungsbereich

(1) Sämtlichen, im Rahmen der angebotenen Strahlenschutzkurse von dem CCE erbrachten Leistungen, liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.

(2) Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

2. Kurswahl
Die Teilnehmenden sind selbst für die Wahl des richtigen Kurses bei der Anmeldung verantwortlich.

3. Anmeldung
Die Anmeldung zu den Kursen bei dem CCE erfolgt durch Ausfüllen und Absenden des Online-Formulars. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihe ihres Eingangs berücksichtigt und sind mit der Buchungsbestätigung bzw. dem Versand der Rechnung durch das CCE verbindlich.

4. Leistungen und Kurspreise

(1) In den Kurspreisen, die in der Kursbeschreibung festgelegt sind, sind folgende Leistungen enthalten:

  • die Teilnahme am jeweiligen Kurs inklusive der Prüfung,
  • die Kursunterlagen,
  • die Bescheinigungen sowie
  • die angebotene Verpflegung während der Kaffeepausen.

(2) Alle sonstigen Kosten, die den Teilnehmenden entstehen, wie z.B. Fahrt-·und Übernachtungskosten sind im Kurspreis nicht enthalten.

(3) Die Rechnung zur Überweisung des Kurspreises wird nach Prüfung der Anmeldung rechtzeitig vor Kursbeginn digital an die in der Anmeldung angegebene Email-Adresse versendet. Ein postalischer Versand der Rechnung erfolgt nur auf Antrag.

(4) Werden reduzierte Kurspreise für interne Dienststellen der Universität Würzburg angeboten, können diese nur gewährt werden, wenn die Abrechnung der Kurspreise vollständig durch Interne Verrechnung mit dem jeweiligen Lehrstuhl oder der Verwaltungseinheit möglich ist. Maßgeblich ist die angegebene Rechnungsadresse und nicht das Beschäftigungsverhältnis der Teilnehmenden.

5. Prüfung und Bescheinigung

(1) Nach erfolgreichem Abschluss des Kurses erhalten die Teilnehmenden eine entsprechende Bescheinigung.

(2) Ein erfolgreicher Abschluss des Kurses liegt vor, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • die regelmäßige Kursteilnahme, mit Ausnahme einer zugelassenen Fehlzeit von 10 % der Gesamtkursdauer,
  • das Bestehen der Abschlussprüfung sowie
  • die Entrichtung des Kurspreises.

(3) Die Abschlussprüfung erfolgt als schriftliche Multiple-Choice-Klausur und ist bestanden, wenn mindestens 70 % der Fragen korrekt beant­wortet wurden. Bei Nichtbestehen können die Teilnehmenden die Klausur zu einem anderen Kurstermin innerhalb eines Jahres wiederholen.

6. Stornierung und Widerruf

(1) Die Teilnehmenden können innerhalb von 14 Tagen nach der Buchungsbestätigung gem. § 3 die Anmeldung zum Kurs ohne Angabe von Gründen kostenlos widerrufen. Zur Ausübung des Widerrufsrechts müssen die Teilnehmenden mittels einer eindeutigen Erklärung an das CCE (Julius-Maximilians-Universität Würzburg, CCE, Waltherstr. 9, 97074 Würzburg, Mail: weiterbildung@uni-wuerzburg-gmbh.de) die Teilnahme am Kurs widerru­fen.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die nachgewiesene Absendung der Mitteilung vor Ablauf der Widerrufsfrist.

(2) Im Falle einer späteren Stornierung des Kurses gelten folgende Kostenregelungen:

a) Bis zum 4. Arbeitstag vor Kursbeginn werden bei Abmeldung 10 % des Kurspreises als Stornierungskosten fällig.

b) Danach oder bei Nichterscheinen sowie vorzeitiger Beendigung des Kurses bleibt der gesamte Kurspreis zur Zahlung fällig. Bei Verhin­derung durch einen wichtigen, für die Teilnehmenden nicht vorhersehbaren Grund (z.B. Krankheit, Versterben naher Angehöriger; nicht aber Dienstplanänderung im Krankenhaus) kann durch entsprechenden Nachweis ohne zusätzliche Kosten an einem anderen Kurstermin teilgenommen werden, wenn das CCE (Julius-Maximilians-Universität Würzburg, CCE, Waltherstr. 9, 97074 Würzburg, Mail: weiterbildung@uni-wuerzburg-gmbh.de) vor dem ersten Kurstag darüber informiert wird.

7. Kursabsage

(1) Bei Krankheit von ReferentInnen, höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen besteht kein Anspruch der Teilneh­menden auf Durchführung des Kurses. Bei fristgerechter Absage bis spätestens drei Arbeitstage vor Kursbeginn ist über die Erstattung bereits bezahlter Kurspreise hinaus ein weitergehender Schadensersatzanspruch ausgeschlossen.

(2) Das CCE behält sich vor, einen angekündigten Kurs bei zu geringer Teilnehmerzahl eine Woche vor Kursbeginn abzusagen. Bereits en­trichtete Kurspreise werden vollständig zurückerstattet. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

8. Urheberrecht

(1) Die von den ReferentInnen zur Verfügung gestellten Seminar- und Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes. Die Rechte an den Unterlagen stehen ausschließlich den ReferentInnen zu. Eine Vervielfältigung der Unterla­gen ist nur mit Einwilligung der jeweiligen ReferentInnen zulässig. Ausgenommen hiervon ist die Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch zur Nachbereitung des Kurses, welche in den Grenzen der Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes zulässig ist.

(2) Gleiches gilt für Unterlagen im Sinne des Absatzes 1, welche den Teilnehmenden in elektronischer Form per Email oder per Link zum Download zur Verfügung gestellt werden. Die Weiterleitung der Dokumente in elektronischer Form an Dritte stellt eine unzulässige Vervielfältigungshandlung dar und kann Ansprüche nach dem Urheberrechtsgesetz nach sich ziehen.

(3) Die Erstellung der Unterlagen im Sinne des Absatzes 1 liegt ausschließlich in der Verantwortung der ReferentInnen. Die Universität haft­et nicht für die Verletzung des Urheberrechts Dritter, welche mit der Erstellung, Vervielfältigung, Verbreitung und/oder öffentlichen Zugänglichmachung der Unterlagen im Zusammenhang steht. Dies gilt für Urheberrechte Dritter gleichermaßen wie für Marken- und Kennzeichenrechte.

9. Haftungsausschluss

(1) Das CCE haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des CCE, eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Die Haftung des CCE, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen für einfache Fahrlässigkelt ist ausgeschlossen, sofern sich die Haftung nicht auf solche Pflichten bezieht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kurses überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmenden regelmäßig vertrauen dürfen.

10.Sonstiges

(1) Sollten einzelne Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die unwirksame Regelung ist so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaft­liche Zweck erreicht wird.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Würzburg.

Stand: Januar 2020